Evangelische Kirchengemeinde Bempflingen

Die kirchliche Trauung

 

Das „Mehr“ einer kirchlichen Trauung

Gültig verheiratet ist man nach evangelischer Überzeugung bereits durch die Eheschließung auf dem Standesamt. Nach evangelischem Verständnis kommt das Brautpaar also bereits als Ehepaar in die Kirche – und zwar um zu bekennen, zu beten, auf Gottes Wort zu hören und sich segnen zu lassen:

Zum einen ist die Trauung „vor Gott und der christlichen Gemeinde“ ein Bekenntnis zur Ehe als göttlicher Ordnung, zum Ehepartner und zur lebenslangen Treue zueinander und zur christlichen Gemeinde. Besonders deutlich kommt dies in den Traufragen zum Ausdruck.

Gleichzeitig wird besonders durch die Gebete im Traugottesdienst ausgedrückt: Wir können wohl einander unser Ja geben und uns Treue versprechen, doch wir wissen uns darin auf Gott angewiesen und bitten ihn deshalb um seine Begleitung für unseren Weg als Ehepaar.

Weiteres unverzichtbares Element einer kirchlichen Trauung ist wie in jedem anderen Gottesdienst die Verkündigung der Botschaft der Bibel. Welche Gebote und Verheißungen gibt uns Gottes Wort für unsere Ehe mit auf den Weg? Neben der Schriftlesung zur Trauung hat hierbei der Trauspruch eine besondere Bedeutung. Dieses Bibelwort sucht sich das Brautpaar als „Ehemotto“ selbst aus. Der Trauspruch wird auch der Traupredigt zugrunde gelegt.

Und nicht zuletzt empfängt das frisch gebackene Ehepaar Gottes Segen, den Zuspruch des Beistandes und der Gegenwart Gottes für den gemeinsamen Weg.
 

An wen müssen wir uns wenden?

Zuständig für die kirchliche Trauung ist das Pfarramt des Wohn- oder Heimatortes von Braut oder/und Bräutigam. Welchen der zuständigen Pfarrer das Brautpaar um die Trauung bittet, bleibt seiner Entscheidung überlassen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit dem gewünschten Pfarramt in Verbindung, um die Termine für die Trauung und das Traugespräch abzuklären und alle weiteren Einzelheiten zu besprechen.
 

Rechtzeitige Planung

Wir bemühen uns, auf Terminwünsche für die Trauung einzugehen, können aber nicht jeden Wunschtermin umsetzen. Deshalb empfehlen wir eine frühe Anfrage, möglichst solange Sie noch mehrere Terminoptionen haben und die Räumlichkeiten für die anschließende Feier usw. noch nicht fest gebucht sind. In der Karwoche (Woche vor Ostern) kann keine kirchliche Trauung stattfinden. In Bempflingen ist außerdem der Samstag vor dem Konfirmationssonntag und vor dem Erntedankfest ausgeschlossen.
 

Unterschiedliche Konfessionen der Partner

Falls die Partner unterschiedlichen Konfessionen angehören, gibt es die Möglichkeit, dass Pfarrer beider Konfessionen am Traugottesdienst beteiligt sind. Allerdings gibt es im rechtlichen Sinn keine „ökumenische Trauung“. Entscheidend ist, welcher Pfarrer die Traufragen stellt. Bitte klären Sie in diesem Fall auch rechtzeitig, ob es von der anderen Kirche her bestimmte Regelungen gibt (z.B. müssen Mitglieder der römisch-katholischen Kirche einen sogenannten „Dispens von der Formpflicht“ einholen, wenn ein evangelischer Pfarrer die Trauung vollzieht, damit die Ehe von der römisch-katholischen Kirche als gültig anerkannt wird).
 

Vorbereitung der Trauung

Zur Vorbereitung der Trauung führt Pfarrer Bosch mit dem Brautpaar ein Traugespräch. Darin wird unter anderem der Ablauf der Trauung miteinander geplant und besprochen. Daneben ist Raum für das Gespräch über die Bedeutung der kirchlichen Trauung und der christlich verstandenen Ehe und natürlich auch zum persönlichen Kennenlernen.

Pfarrer Hartmut Bosch

Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.

 

Goldene, Diamantene, Eiserne ... Hochzeit

Und wenn Sie bereits 50, 60 ... Jahre verheiratet sind?

Dann feiern wir gerne mit Ihnen einen Gottesdienst anlässlich Ihres Ehejubiläums. Die Feier kann auch in einen gewöhnlichen Sonntagsgottesdienst integriert werden. Bitte nehmen Sie rechtzeitig vor dem Termin mit dem Pfarramt Kontakt auf. Falls es Ihnen nicht möglich sein sollte, in die Kirche zu kommen, kann Ihr Ehejubiläum auch mit einer kleinen Andacht zu Hause gefeiert werden.

 

Ehejubiläen:

Goldene Hochzeit: 50 Jahre – Diamantene Hochzeit: 60 Jahre – Eiserne Hochzeit: 65 Jahre – Gnadenhochzeit: 70 Jahre – Kronjuwelenhochzeit: 75 Jahre