Evangelische Kirchengemeinde Bempflingen

Die Taufe - Gottes Ja

Durch die Taufe wird Gottes Ja zu einem Menschen ausgedrückt, das ihm unabhängig von seinem Alter gilt. Gleichzeitig ist die Taufe die Aufnahme in „Gottes Familie“, in die christliche Gemeinde. Die Taufe geht auf den „Taufbefehl“ Jesu zurück (Matthäus 28,18-20). Durch das dreimalige Übergießen mit Wasser wird die Reinigung von Sünde (Vergebung), der Beginn eines neuen Lebens mit Jesus und die Zugehörigkeit zum dreieinigen Gott ausgedrückt. Weil diese Zusage Gottes unverbrüchlich gilt, ist die Taufe einmalig und unwiederholbar.
Grundsätzlich kann man sich in jedem Alter taufen lassen. Bis zum 14. Geburtstag (dem Alter der Religionsmündigkeit) entscheiden die Eltern über die Taufe ihres Kindes.
 

Die Feier der Taufe - Taufgottesdienst

Taufen feiern wir in der Regel einmal im Monat im Gottesdienst um 10 Uhr. Gegebenenfalls feiern wir auch mehrere Taufen in einem Gottesdienst.
 

Vorbereitung der Taufe - Taufgespräch

Um die Taufe vorzubereiten, führt Pfarrer Bosch mit der Tauffamilie bzw. dem (erwachsenen) Täufling ein Taufgespräch, zu dem er in der Regel ins Haus kommt. Gerne dürfen auch die Paten daran teilnehmen. Neben der Bedeutung der Taufe geht es darin vor allem um die Vorbereitung des Gottesdienstes, bei dem die Familie bzw. die Paten gerne auch mitwirken können (z.B. indem sie die Schriftlesung übernehmen oder beim Fürbittengebet mitwirken).
 

Gottes Wort auf den Lebensweg - Taufspruch

Den Taufspruch, ein Bibelwort aus dem Alten oder Neuen Testament, dürfen der Täufling bzw. seine Eltern selbst aussuchen.
 

Begleitung auf dem Weg als Getaufter - Taufpaten

Bei der Taufe von Kindern werden Taufpaten bestellt. Sie sind Zeugen der Taufe und versprechen zusammen mit den Eltern, das getaufte Kind auf seinem Weg des Lebens und Glaubens zu begleiten. Um diese wichtige Aufgabe angemessen wahrzunehmen, sollten die Paten den christlichen Glauben selbst bejahen und leben.
Deshalb gibt es folgende Bestimmungen unserer Landeskirche für das kirchliche Patenamt: „Es sollen mindestens zwei Paten bestellt werden. Einer der Paten muss evangelischer Christ und zum Patenamt zugelassen sein. Daneben können auch Christen das Patenamt übernehmen, die Glieder einer der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) angehörigen Kirche sind, sofern diese die Kindertaufe nicht ablehnen.“ Von auswärtigen Paten wird für die Anmeldung zur Taufe beim Taufgespräch eine „Patenbescheinigung“ benötigt, die sie bei ihrem zuständigen Pfarramt an ihrem Wohnort erhalten. Das Patenamt kann ab der Konfirmation übernommen werden.

Pfarrer Hartmut Bosch

Kommen Sie gerne auf mich zu, wenn Sie einen Termin für die Taufe/das Taufgespräch vereinbaren wollen: Kontakt.